Einburgerung


Auszug aus dem Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Brienz: 

 

 

III. Voraussetzungen

 

Allgemeines

Art. 7  1Direkte, Nachkommen von Burgerinnen und Burgern der Burgergemeinde Brienz, welche ab dem Jahr 1989 das Burgerrecht besassen, können auf Gesuch hin in das Burgerrecht aufgenommen werden, wenn sie eine enge Verbundenheit mit der Burgergemeinde nachweisen.

 

Weitere

Voraussetzungen

Art. 8  1Für die Aufnahme in das Burgerrecht sind erforderlich:

a.   ein ununterbrochener, zweijähriger Wohnsitz in der Burgergemeinde;

b.   keine relevanten Einträge in den Betreibungs- und Strafregisterauszügen;

c.   angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache

 

 

Erfüllen Sie die Voraussetzungen und möchten gerne das Burgerrecht von Brienz beantragen?
Bitte melden Sie sich bei uns:

 

Persönlich:

Burgerbüro, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz

 

E-Mail:

info@burgergemeindebrienz.ch

 

Telefonisch:

033 951 34 49