Artikel 1 (Aufgaben)
- Die Burgergemeinde erfüllt alle in Art. 112 Abs. 2 der Gemeindegesetzes aufgezählte Aufgaben.
- Sie kann zudem alle Aufgaben wahrnehmen, die nicht von der Einwohnergemeinde, deren Unterabteilungen, vom Kanton oder vom Bund abschliessend beansprucht werden.
(Auszug aus dem Organisationsreglement der Burgergemeinde Brienz)